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AGB
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Jörg Reddemann Trickfilmproduktion  § 1 Geltungsbereich Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Jörg Reddemann Trickfilmproduktion (im folgenden „Auftragnehmer“ genannt) und dem Auftraggeber gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.Davon abweichende, individuelle  Bedingungen erlangen nur Gültigkeit, wenn der Auftragnehmer diesen schriftlich zustimmt.Das Vertragsverhältnis kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein schriftlich erteiltes Angebot des Auftragnehmers per mail bestätigt.Die allgemeinen  Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Verträge zwischen  dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.  § 2  Urheberrecht und Nutzungsrechte 2.1. Die Illustrationen und Animationen (im folgenden „Werke“ genannt)  bleiben bis zur vollständigen Bezahlung  Eigentum des Auftragnehmers. 2.2. Die Werke bleiben als Gesamtwerk erhalten und dürfen weder im Original noch bei der Reproduktion verändert  werden. Eine Herauslösung einzelner Standbilder, Details oder Figuren aus den Werken, zu Illustrationszwecken oder zur Schaffung neuer Produkte ist nur gegen Honorar zulässig. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung der Werke ist unzulässig. Bei Verstoß gegen Punkt 2.2. hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von  100 % der vereinbarten Vergütung sowie eine für die Neunutzung angemessene Vergütung zu zahlen.  2.3. Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anderes vereinbart , wird das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die Eigentumsrechte an den verwendeten Figuren werden nicht übertragen.  2.4. Jede erneute Nutzung der Werke bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Dasselbe gilt für Nutzungen, die über den ursprünglich vereinbarten oder vorgesehenen Umfang hinausgehen. Der Auftraggeber hat für jede erneute oder zusätzliche Nutzung, die ohne Zustimmung des Auftragnehmers erfolgt, außer der für die betreffende Nutzung angemessenen Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.  2.5. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollstän- diger Bezahlung der Vergütung über. 2.6 Der Auftragnehmer ist bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe der Werke als Urheber zu nennen. § 3 Vergütung 3.1. Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer  (in der Regel 7% MwSt.) und ohne Abzug. 3.2. Die Vergütungen sind bei Lieferung der Werke fällig. Werden die Werke in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine vereinbarte Teilvergütung zu zahlen. § 4 Lieferfrist 4.1. Der Zeitpunkt der Ablieferung der Werke wird zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vor Produktionsbeginn  festgelegt.  4.2.Kommt es zu zeitlichen Verzögerungen aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers oder aus sonstigen Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Auftraggeber zuzurechnende Dritte etc.), kann der Fertigstellungstermin mindestens um die Zeitspanne überschritten werden, um welche sich die Herstellungszeit verzögerte bzw. unterbrochen war. Die Voraussetzung dafür ist, dass binnen dieser Zeit bei Zugrundelegung eines vernünftigen wirtschaftlichen Maßstabes die Fertigstellung möglich ist. § 5 Künstlersozialkasse Beachten Sie die Abgabepflicht bei Inanspruchnahme von künstlerischen Leistungen durch Unternehmer bzw. Verwerter an die Künstlersozialkasse.  Für die Einhaltung der Abgabepflicht ist der Auftraggeber zuständig und selbst verantwortlich. Infos auf www.kuenstlersozialkasse.de § 6 Schlussbestimmungen  Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksam- keit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.